Rauchender Mieter darf gekündigt werden

Als ich begann diesen Blog mit dem Titel dies & das zu schreiben, hatte ich bedenken regelmäßig (meine persönliches Ziel ist jeden Tag) Themen für einen Eintrag zu finden. Derzeit habe ich keine Probleme welche zu finden. Heute hat mich eine Meldung auf orf.at zu diesem Beitrag bewogen.

Die Schlagzeile „Rauchender Mieter darf gekündigt werden“ interessierte mich als Mensch der diesem Laster frönt sofort. Einem 75-jährigen Mieter wurde nach 40 Jahren der Mietvertrag gekündigt. Belästigung durch Zigarettenrauch sei ein Kündigungsgrund, so das Amtsgericht.

Der 75-jährige Mieter hatte das bestritten. Es habe sich lediglich ein Mieter im fünften Stock beschwert – weit entfernt von seiner Parterrewohnung. Außerdem könne er nichts dafür, dass seine Wohnungstür undicht sei. Allerdings hatte seine Anwältin die Argumente erst nachträglich in das Verfahren eingeführt, und das Gericht hatte sie als unentschuldigt verspätet nicht mehr zugelassen. Deshalb war das Gericht nicht in eine Beweisaufnahme eingetreten. Hätte die Anwältin rechtzeitig bestritten, dass eine unzumutbare Belästigung vorliegt, wäre es an der Vermieterin gewesen, das zu beweisen.

Dieser Absatz birgt die Hoffnung, dass in einem Berufungsverfahren doch noch anders entschieden wird. Nachdenklich hingegen stimmt mich dieser Absatz:

Experten betonen jedoch, dass es sich um Einzelurteil handelt. Das Rauchen in der eigenen Wohnung gilt als höchstrichterlich geschützte persönliche Freiheit. Der Bundesgerichtshof ließ aber 2006 und 2008 ausdrücklich offen, ob „exzessives Rauchen“ als vertragswidrige Nutzung angesehen werden kann. Außerdem hatten Gerichte Nichtrauchern, die sich durch Qualm belästigt fühlten, Mietminderungen zugesprochen.

Was bitte ist exzessives Rauchen? Wie soll das gemessen werden – Anzahl der gerauchten Zigaretten pro Stunde, Tag oder Woche? Eine vertragswidrige Nutzung bewirkt dann eine Kündigung?

Wie eingangs schon erwähnt bin ich selbst Raucher. Ich akzeptiere auch diesbezügliche Einschränkungen meiner persönlichen Freiheit. Zum Beispiel in öffentlichen Verkehrsmitteln, Speisesälen, Taxis, öffenlichen Räumen mit viel Parteienverkehr. Wenn es Regeln, Einschränkung und/oder Verbote gibt, dann sollen diese klar definiert sein. Solange Zigaretten frei verkauft werden und kein adäquater Ersatz vorhanden ist wird es Raucher geben. Die Tabaksteuer in Österreich ist die nach der Mineralölsteuer die zweithöchste Einnahmequelle bei den Verbrauchssteuern: lt. Statistik Austria im Jahr 2012: 1 Milliarde 621 Millionen – in Zahlen 1.621.000.000 – Euro!

Die Argumente, dass Raucher dem Staat „so viel Geld“ kosten, sind meiner Meinung so nicht richtig.  Es gibt eine Studie aus dem Jahr 2008. Da werden 430 Millionen Euro als Defizit angegeben. Ich nehme dieses Ergebnis so hin. Die Berechnung selbst – da hab ich so meine Zweifel. Als Beispiel die Kosten wegen Arbeitsausfall in der Höhe von 1.433.900.000 Euro kann ich nicht nachvollziehen.

Viel mehr wundert und ärgert mich die Tatsache, dass der volkswirtschaftliche Schaden durch Volksdroge Nummer 1 in Österreich – der Alkoholkonsum – immer wieder bagatellisiert wird! Laut einer Studie im Jahr 2011 sind dies 740 Millionen Euro!

Jede Sucht ist schlecht. Darüber gibt es glaube ich nichts zu diskutieren. Wenn ich eine Zigarette rauche möchte ich nur genau so behandelt werden wie der, der ein Bier trinkt!

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